
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen
Vertragsgegenstand ist die ärztliche Reisevorbereitung und Reisebegleitung im vereinbarten Umfang (keine Reiseorganisation, keine Pflege). Inkludiert sind diese Leistungen für den Patienten, eine Begleitperson und eine Betreuungsperson. Reisen zusätzliche Personen in der Gruppe, dann ist dafür ein gesondertes Honorar zu vereinbaren.
Die ärztliche Tätigkeit unterliegt den Gesetzen des Reiselandes und ist in Österreich und in Flugzeugen österreichischer Flugunternehmen vollumfänglich möglich. Es kann sein, dass im Reiseland nur Beratung, Erste Hilfe oder die Kooperation mit örtlichen Ärzten möglich ist.
Zusätzliche Leistungen (z.B. Mitführen von Medikamenten oder medizinischen Geräten) können nach Verfügbarkeit und je nach Aufwand gegen entsprechendes Honorar vereinbart werden. Medikamente müssen außerhalb Österreichs vom Patienten mitgeführt werden.
Honorare
Die Honorare sind auf das vom Arzt angegebene Konto anzuweisen.
50% des Honorars ist sofort nach Vertragsabschluss fällig.
Der Restbetrag von 50% muss einen Monat vor dem ersten Reisetag auf dem angegebenen Konto eingelangt sein.
Stornobedingungen
Storno früher als einen Monat vor dem ersten Reisetag: 50% des Gesamthonorars.
Storno innerhalb eines Monats vor dem ersten Reisetag: 100% des Gesamthonorars.
Bei Erkrankung des Arztes vor Abreise sind keine Honorare fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Bei Erkrankung des Arztes während der Reise sind die Honorare aliquot pro vollem Reisetag zu leisten. Für nicht oder nicht voll begleitete Reisetage sind dann keine Honorare fällig. Bereits geleistete Überzahlungen werden diesfalls erstattet.
Bei Erkrankung des Arztes haftet dieser nicht für Leistungen oder Stornogebühren, die der Patient mit Dritten vereinbart hat (Fluglinien, Hotels, ...). Für eine entsprechende Versicherung hat der Patient Sorge zu tragen.
Haustiere
Die Anwesenheit von Tieren ist bei Untersuchungen, Behandlungen und während der Begleitung durch den Arzt nicht möglich.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Pölten, Österreich.
Version
Fassung vom 8.9.2025